Volle Tische,
ohne Telefon,
ohne Provision.
Reservierungs-Widget für Ihre Website
und Tagesansicht fürs Tablet.
Gemacht für Restaurants in Österreich.
Alles, was ein Restaurant für Reservierungen braucht
Heute-Ansicht fürs Tablet
Tagesübersicht am Empfang, lässt sich per "Zum Home-Bildschirm hinzufügen" wie eine App installieren.
Tischverwaltung
Tische, Kapazität und Bereiche wie Innenraum, Terrasse oder Bar – Belegung wird automatisch geprüft.
Öffnungszeiten & Slots
Feste Zeitfenster, Sitzzeit pro Tisch und geschlossene Tage legen Sie selbst fest.
Angebote & Specials
Menüs oder Aktionen mit Preis, Badge und Bild direkt im Widget bewerben.
Widget-Branding
Farbe, Eckenradius und Hintergrund passend zur eigenen Website, inklusive eigenem Logo.
Bestätigungsmails
Gäste und Restaurant werden automatisch informiert – bei Buchung, Änderung und Absage.
Gästehistorie
Sehen Sie auf einen Blick, wer wie oft bei Ihnen zu Gast war.
Tischkombinationen
Mehrere Tische für große Gruppen zusammenlegen – wird bei der Verfügbarkeit berücksichtigt.
Für Hotels mit Restaurant
Reservierungen aus dem Buchungssystem Ihrer Unterkunft landen automatisch in hungrywulf – ohne doppelte Eingabe.
So funktioniert's
Widget einbetten
Ein Code-Schnipsel auf Ihrer Website – einmal einbinden, Änderungen am Design sind danach sofort live.
Gäste reservieren
Gäste wählen Datum, Uhrzeit und Tischanzahl direkt auf Ihrer Seite, ganz ohne Anruf.
Reservierung im Admin
Die Buchung landet sofort im Admin-Dashboard und wird per E-Mail bestätigt.
Probieren Sie es live aus
So sieht das Widget auf Ihrer Website aus – mit Beispieldaten zum Ausprobieren.
Ein Tarif. Keine Provision.
Flatrate statt Gebühr pro Gast – keine Provision auf Ihre Reservierungen.
Für 1 Standort, monatlich kündbar.
- Reservierungs-Widget für Ihre Website
- Heute-Ansicht fürs Tablet
- Tischverwaltung, Öffnungszeiten, Angebote
- Unbegrenzte Reservierungen
- Keine Einrichtungsgebühr
Für die ersten Restaurants: dauerhaft 50 % Rabatt im Austausch für Feedback.
Alle Preise sind Endpreise, es fällt keine Umsatzsteuer an (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG).